AGB/Kundeninformantion

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lemperhaus, der Four Point One GmbH

Liebe Kunden und Freunde des Genusses,
wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Angeboten des Lemperhaus des Four Point One GmbH. Wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben. Zur Wahrung der beiderseitigen Interessen der Vertragspartner gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie sich diese vor der Buchung sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

§ 1 – Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lemperhaus der Four Point One GmbH gelten für sämtliche Leistungen des Lemperhaus der Four Point One GmbH nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, insbesondere für die Teilnahme an allen Maßnahmen (beispielsweise Trainings) und Veranstaltungen (Events, Feierlichkeiten etc.). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lemperhaus der Four Point One GmbH gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 – Vertragsgrundlagen
Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde des Lemperhaus der Four Point One GmbH den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung bzw. des erhaltenen Angebotes und aller ergänzenden Angaben in den Buchungsunterlagen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Lemperhaus der Four Point One GmbH zustande. Die Annahme bedarf der schriftlichen Form. Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung.

§ 3 – Leistungsverpflichtung
Die Leistungsverpflichtung des Lemperhaus der Four Point One GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
Prospektangaben haben keine vertragsbindende Wirkung. Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 4 – Zahlungsweise und -fristen
1. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung auf das Konto:
Four Point One GmbH,
Sparkasse Münsterland Ost,
IBAN: DE72 4005 0150 0000 5984 17,
BIC: WELADED1MST

2. Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vertraglich vereinbarten Leistungspreises wird nach
Vertragsunterzeichnung/ Buchungsbestätigung fällig.
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung.
3. Der restliche Betrag der vereinbarten Gesamtkosten ist nach Rechnungslegung durch das Lemperhaus der Four Point One GmbH oder zum vereinbarten Zahlungstermin vollständig zu begleichen.
4. Der Kunde kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist das Lemperhaus der Four Point One GmbH berechtigt, einen Verzugszinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Ansonsten gilt ein Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Lemperhaus der Four Point One GmbH 3 € Auslagenersatz verlangen.

§ 5 – Preis- und Leistungsänderungen
1. Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die vom Lemperhaus der Four Point One GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.
2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3. Das Lemperhaus der Four Point One GmbH behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Falle der Erhöhung von Waren und Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Preis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als 3 Monate liegen.
4. Im Falle einer nachträglichen Preisänderung hat das Lemperhaus der Four Point One GmbH den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor dem Leistungstermin, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

§ 6 – Änderungen der Teilnehmerzahl
1. Eine Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl um 10 oder mehr Prozent von der angemeldeten Gesamtteilnehmerzahl muss dem Lemperhaus der Four Point One GmbH spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung des Lemperhaus der Four Point One GmbH. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet (also vereinbarter Preis pro Teilnehmer). Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl ist das Lemperhaus der Four Point One GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie Programmänderungen vorzunehmen.
Es wird grundsätzlich der vereinbarte Preis für die Veranstaltung angesetzte Mindetsteilnehmerzahl bei einer Verringerung der Teilnehmer berechnet.

§ 7 – Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sondern in diesem Fall der Kunde zur vollen Bezahlung des Teilnehmerpreises verpflichtet bleibt. Bis 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung / Leistung kann der Vertrag noch kostenlos storniert werden.
In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden stehen dem Lemperhaus der Four Point One GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

• bis 2 Monate vor Leistungsbeginn 25 % des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 70% des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 90% des vereinbarten Gesamtpreises.

Bei einem späteren Rücktritt wird der gesamte Veranstaltungspreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass das Lemperhaus der Four Point One GmbH teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist.
Das Lemperhaus der Four Point One GmbH behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Lemperhaus der Four Point One GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bis zum Leistungsbeginn kann der Kunde auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Das Lemperhaus der Four Point One GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung/Maßnahme nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der vorherige Kunde des Lemperhaus der Four Point One GmbH als Gesamtschuldner für den Leistungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

§ 8 – Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Beendigung oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich das Lemperhaus der Four Point One GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Sofern keine Aufwendungen erspart wurden, ist der gesamte Leistungspreis vom Kunden zu zahlen. Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung des Lemperhaus der Four Point One GmbH eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.

§ 9 – Fristlose Kündigung durch das Lemperhaus der Four Point One GmbH
Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch das Lemperhaus der Four Point One GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann das Lemperhaus der Four Point One GmbH den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt das Lemperhaus der Four Point One GmbH, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst.

§ 10 – Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Wird die Veranstaltung/Maßnahme infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie etwa höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch das Lemperhaus der Four Point One GmbH den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das Lemperhaus der Four Point One GmbH für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.

§ 11 – Gewährleistung
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Das Lemperhaus der Four Point One GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Das Lemperhaus der Four Point One GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

§ 12 – Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Lemperhaus der Four Point One GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Der genannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Lemperhaus der Four Point One GmbH.
Das Lemperhaus der Four Point One GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich das Lemperhaus der Four Point One GmbH dem Kunden gegenüber hierauf berufen.
Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Das Lemperhaus der Four Point One GmbH übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 13 – Haftung
Die Kursteilnehmer haften persönlich für die durch sie beschädigten Einrichtungen und Gegenstände von der Four Point One GmbH / Lemperhaus – Kochschule & Eventlocation. Der/die Teilnehmer/in haftet für Schäden und Unfälle, welche direkt durch sie/ihn anderen Teilnehmern gegenüber entstanden sind. Haftung gegenüber Teilnehmern für Unfälle, Verluste und Beschädigungen von Gegenständen übernimmt Four Point One GmbH / Lemperhaus – Kochschule & Eventlocation nicht.

§ 14 – Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Lemperhaus der Four Point One GmbH mitzuteilen.

§ 15 – Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber dem Lemperhaus der Four Point One GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

§ 16 – Urheberrecht
Eventuelle Seminarunterlagen und Lehrmaterialien unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern nur persönlich für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung des Lemperhaus der Four Point One GmbH. Gleiches gilt für Seminarinhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.

§ 17 – Schlussbestimmungen
Der Kunde kann das Lemperhaus der Four Point One GmbH nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen des Lemperhaus der Four Point One GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Lemperhaus der Four Point One GmbH maßgebend (Gerichtsstand Münster i.W.). Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Lemperhaus der Four Point One GmbH und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen.

Münster, Stand August 2020

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